Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
Dietz Mietpark, Inhaber Magnus Dietz · Diese Bedingungen gelten ergĂ€nzend zu den Angaben beim jeweiligen GerĂ€t. Bei der Ăbergabe wird ein Mietvertrag mit Ăbergabe- und RĂŒckgabeprotokoll unterschrieben.
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten fĂŒr alle MietvertrĂ€ge zwischen Dietz-Mietpark, Inhaber Magnus Dietz, und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht.
2. Mietdauer und Preise
Die Mietdauer beginnt mit der Ăbergabe und endet mit der vollstĂ€ndigen RĂŒckgabe der Maschine samt Zubehör. Es gelten die Preise laut Anzeige bzw. Preisliste. VerschleiĂteile (z. B. MeiĂel, SĂ€ge- und Trennscheiben, Schleifmittel) werden gesondert nach der jeweils vereinbarten Regelung berechnet.
3. Kaution
Der Mieter hinterlegt eine variable Kaution in bar zur Absicherung aller AnsprĂŒche aus dem MietverhĂ€ltnis. Die Kaution wird nach ordnungsgemĂ€Ăer RĂŒckgabe zurĂŒckgezahlt; offene AnsprĂŒche (z. B. SchĂ€den, Reinigung, Pauschalen) werden verrechnet. Ăbersteigen die AnsprĂŒche die Kaution, trĂ€gt der Mieter die Mehrkosten.
4. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich zu sachgerechtem, bestimmungsgemĂ€Ăem Gebrauch gemÀà Bedienungsanleitung sowie zum Schutz der Mietsache vor Diebstahl, Ăberlastung und Witterung. Die Ăberlassung an Dritte und die Weitervermietung sind nicht gestattet. Erforderliche persönliche SchutzausrĂŒstung stellt der Mieter.
5. Haftung des Mieters fĂŒr die Mietsache
Von der Ăbergabe bis zur RĂŒckgabe trĂ€gt der Mieter die Obhut ĂŒber die Mietsache. Er haftet fĂŒr alle in dieser Zeit entstandenen SchĂ€den â auch durch Dritte â sowie fĂŒr SchĂ€den durch unsachgemĂ€Ăen Umgang, Ăberlastung oder Missachtung der Bedienungsanleitung, es sei denn, er hat den Schaden nachweislich nicht zu vertreten. Normale Abnutzung ist ausgenommen. SchĂ€den werden nach Reparaturkosten abgerechnet; fehlende Teile oder Zubehör werden zum Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) berechnet.
6. Verlust / Diebstahl / Totalschaden
Bei Abhandenkommen oder wirtschaftlichem Totalschaden der Maschine wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen GerÀts (Zeitwert) berechnet.
7. Kein Versicherungsschutz
Die MietgerĂ€te sind wĂ€hrend der Mietzeit nicht versichert. Das Risiko â auch fĂŒr Diebstahl von der Baustelle oder aus dem Fahrzeug â trĂ€gt der Mieter. Dem Mieter steht es frei, die Mietsache auf eigene Kosten zu versichern.
8. Reinigung / Betankung
Maschinen sind gereinigt und vollgetankt zurĂŒckzugeben, andernfalls fallen Pauschalen laut Preisliste bzw. Anzeige an.
9. IdentitÀtsnachweis
Vermietung nur an Personen mit gĂŒltigem Ausweis und Wohnsitz in Deutschland.
10. RĂŒckgabe
Die RĂŒckgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Bei verspĂ€teter RĂŒckgabe wird pro angebrochenem Tag der volle Tagesmietpreis berechnet.
11. Störungen und MÀngel
MĂ€ngel sind dem Vermieter unverzĂŒglich anzuzeigen. FĂ€llt die Mietsache ohne Verschulden des Mieters aus, wird die Miete ab Meldung anteilig erstattet oder nach VerfĂŒgbarkeit ein ErsatzgerĂ€t gestellt. Weitergehende AnsprĂŒche â insbesondere Ersatz von Ausfall-, Verzögerungs- oder Folgekosten â sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.
12. Haftung des Vermieters
Die Nutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht fĂŒr SchĂ€den des Mieters oder Dritter aus dem Gebrauch der Mietsache â einschlieĂlich FolgeschĂ€den, z. B. an WerkstĂŒcken, Bauteilen oder GebĂ€uden â sowie nicht fĂŒr NutzungsausfĂ€lle, soweit gesetzlich zulĂ€ssig. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit sowie bei SchĂ€den aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Stornierungen / Reservierungen
Reservierungen von Mietmaschinen können bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt eine Stornierung spĂ€ter, wird eine Ausfallpauschale von 5,00 ⏠erhoben, da der Mietzeitraum kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Bei wichtigen GrĂŒnden (z. B. Krankheit, Krankenhausaufenthalt) kann der Vermieter auf die Pauschale verzichten. Wetterbedingte Absagen werden nur akzeptiert, wenn die Nutzung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist (z. B. Starkregen, Frost).
14. Voraussetzung fĂŒr die Vermietung von AnhĂ€ngern
Der Mieter oder die fahrende Person muss eine gĂŒltige Fahrerlaubnis besitzen. Bei Abholung durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum AnhĂ€ngerbetrieb einzuhalten.
15. Nutzung und Verantwortung beim AnhÀngerbetrieb
Der Mieter hat fĂŒr ordnungsgemĂ€Ăe Ankupplung, Beleuchtung und Sicherung des AnhĂ€ngers zu sorgen. Ăberladung oder zweckfremde Nutzung sind untersagt. Fahrten auĂerhalb Deutschlands bedĂŒrfen der Zustimmung des Vermieters.
16. Haftung bei UnfÀllen und SchÀden (AnhÀnger)
Bei VerkehrsunfĂ€llen ist sofort die Polizei und der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet fĂŒr alle wĂ€hrend der Mietzeit entstandenen SchĂ€den, sofern diese nicht nachweislich von einem Dritten verursacht wurden, dessen Versicherung den Schaden vollstĂ€ndig ĂŒbernimmt, oder auf einem technischen Defekt beruhen, den der Mieter nicht zu vertreten hat. Fehlende oder beschĂ€digte Fahrzeugpapiere, Kennzeichen oder Zubehörteile werden dem Mieter berechnet.
17. Versicherungsschutz bei AnhÀngern
FĂŒr AnhĂ€nger besteht kein Haftpflicht- oder Kaskoschutz ĂŒber den Vermieter. Der Mieter muss sicherstellen, dass das Zugfahrzeug den AnhĂ€nger mitversichert.
18. Zubehör und Reinigung
Fehlende, beschĂ€digte oder stark verschmutzte Zubehörteile (z. B. StampferfuĂ, Kabel, Werkzeug, Tankdeckel) werden nach Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) berechnet. Reinigungskosten können pauschal berechnet werden.
19. Ăbergabe- und RĂŒckgabeprotokoll
Das Ăbergabe- und RĂŒckgabeprotokoll ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags und dient als Nachweis ĂŒber Zustand und VollstĂ€ndigkeit des Mietobjekts. Mit seiner Unterschrift bestĂ€tigt der Mieter den bei Ăbergabe dokumentierten Zustand; erkennbare MĂ€ngel sind sofort anzuzeigen.
20. Aufrechnung
Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskrÀftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
21. Gerichtsstand
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand 63628 Bad Soden-SalmĂŒnster.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen unberĂŒhrt.
Stand: Juli 2026