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Allgemeine Mietbedingungen (AGB)

Dietz Mietpark, Inhaber Magnus Dietz · Diese Bedingungen gelten ergĂ€nzend zu den Angaben beim jeweiligen GerĂ€t. Bei der Übergabe wird ein Mietvertrag mit Übergabe- und RĂŒckgabeprotokoll unterschrieben.

1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten fĂŒr alle MietvertrĂ€ge zwischen Dietz-Mietpark, Inhaber Magnus Dietz, und dem jeweiligen Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht.

2. Mietdauer und Preise

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe und endet mit der vollstĂ€ndigen RĂŒckgabe der Maschine samt Zubehör. Es gelten die Preise laut Anzeige bzw. Preisliste. Verschleißteile (z. B. Meißel, SĂ€ge- und Trennscheiben, Schleifmittel) werden gesondert nach der jeweils vereinbarten Regelung berechnet.

3. Kaution

Der Mieter hinterlegt eine variable Kaution in bar zur Absicherung aller AnsprĂŒche aus dem MietverhĂ€ltnis. Die Kaution wird nach ordnungsgemĂ€ĂŸer RĂŒckgabe zurĂŒckgezahlt; offene AnsprĂŒche (z. B. SchĂ€den, Reinigung, Pauschalen) werden verrechnet. Übersteigen die AnsprĂŒche die Kaution, trĂ€gt der Mieter die Mehrkosten.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zu sachgerechtem, bestimmungsgemĂ€ĂŸem Gebrauch gemĂ€ĂŸ Bedienungsanleitung sowie zum Schutz der Mietsache vor Diebstahl, Überlastung und Witterung. Die Überlassung an Dritte und die Weitervermietung sind nicht gestattet. Erforderliche persönliche SchutzausrĂŒstung stellt der Mieter.

5. Haftung des Mieters fĂŒr die Mietsache

Von der Übergabe bis zur RĂŒckgabe trĂ€gt der Mieter die Obhut ĂŒber die Mietsache. Er haftet fĂŒr alle in dieser Zeit entstandenen SchĂ€den – auch durch Dritte – sowie fĂŒr SchĂ€den durch unsachgemĂ€ĂŸen Umgang, Überlastung oder Missachtung der Bedienungsanleitung, es sei denn, er hat den Schaden nachweislich nicht zu vertreten. Normale Abnutzung ist ausgenommen. SchĂ€den werden nach Reparaturkosten abgerechnet; fehlende Teile oder Zubehör werden zum Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) berechnet.

6. Verlust / Diebstahl / Totalschaden

Bei Abhandenkommen oder wirtschaftlichem Totalschaden der Maschine wird der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen GerÀts (Zeitwert) berechnet.

7. Kein Versicherungsschutz

Die MietgerĂ€te sind wĂ€hrend der Mietzeit nicht versichert. Das Risiko – auch fĂŒr Diebstahl von der Baustelle oder aus dem Fahrzeug – trĂ€gt der Mieter. Dem Mieter steht es frei, die Mietsache auf eigene Kosten zu versichern.

8. Reinigung / Betankung

Maschinen sind gereinigt und vollgetankt zurĂŒckzugeben, andernfalls fallen Pauschalen laut Preisliste bzw. Anzeige an.

9. IdentitÀtsnachweis

Vermietung nur an Personen mit gĂŒltigem Ausweis und Wohnsitz in Deutschland.

10. RĂŒckgabe

Die RĂŒckgabe erfolgt zum vereinbarten Termin. Bei verspĂ€teter RĂŒckgabe wird pro angebrochenem Tag der volle Tagesmietpreis berechnet.

11. Störungen und MÀngel

MĂ€ngel sind dem Vermieter unverzĂŒglich anzuzeigen. FĂ€llt die Mietsache ohne Verschulden des Mieters aus, wird die Miete ab Meldung anteilig erstattet oder nach VerfĂŒgbarkeit ein ErsatzgerĂ€t gestellt. Weitergehende AnsprĂŒche – insbesondere Ersatz von Ausfall-, Verzögerungs- oder Folgekosten – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulĂ€ssig.

12. Haftung des Vermieters

Die Nutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht fĂŒr SchĂ€den des Mieters oder Dritter aus dem Gebrauch der Mietsache – einschließlich FolgeschĂ€den, z. B. an WerkstĂŒcken, Bauteilen oder GebĂ€uden – sowie nicht fĂŒr NutzungsausfĂ€lle, soweit gesetzlich zulĂ€ssig. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit sowie bei SchĂ€den aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13. Stornierungen / Reservierungen

Reservierungen von Mietmaschinen können bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt eine Stornierung spĂ€ter, wird eine Ausfallpauschale von 5,00 â‚Ź erhoben, da der Mietzeitraum kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Bei wichtigen GrĂŒnden (z. B. Krankheit, Krankenhausaufenthalt) kann der Vermieter auf die Pauschale verzichten. Wetterbedingte Absagen werden nur akzeptiert, wenn die Nutzung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist (z. B. Starkregen, Frost).

14. Voraussetzung fĂŒr die Vermietung von AnhĂ€ngern

Der Mieter oder die fahrende Person muss eine gĂŒltige Fahrerlaubnis besitzen. Bei Abholung durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum AnhĂ€ngerbetrieb einzuhalten.

15. Nutzung und Verantwortung beim AnhÀngerbetrieb

Der Mieter hat fĂŒr ordnungsgemĂ€ĂŸe Ankupplung, Beleuchtung und Sicherung des AnhĂ€ngers zu sorgen. Überladung oder zweckfremde Nutzung sind untersagt. Fahrten außerhalb Deutschlands bedĂŒrfen der Zustimmung des Vermieters.

16. Haftung bei UnfÀllen und SchÀden (AnhÀnger)

Bei VerkehrsunfĂ€llen ist sofort die Polizei und der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet fĂŒr alle wĂ€hrend der Mietzeit entstandenen SchĂ€den, sofern diese nicht nachweislich von einem Dritten verursacht wurden, dessen Versicherung den Schaden vollstĂ€ndig ĂŒbernimmt, oder auf einem technischen Defekt beruhen, den der Mieter nicht zu vertreten hat. Fehlende oder beschĂ€digte Fahrzeugpapiere, Kennzeichen oder Zubehörteile werden dem Mieter berechnet.

17. Versicherungsschutz bei AnhÀngern

FĂŒr AnhĂ€nger besteht kein Haftpflicht- oder Kaskoschutz ĂŒber den Vermieter. Der Mieter muss sicherstellen, dass das Zugfahrzeug den AnhĂ€nger mitversichert.

18. Zubehör und Reinigung

Fehlende, beschĂ€digte oder stark verschmutzte Zubehörteile (z. B. Stampferfuß, Kabel, Werkzeug, Tankdeckel) werden nach Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) berechnet. Reinigungskosten können pauschal berechnet werden.

19. Übergabe- und RĂŒckgabeprotokoll

Das Übergabe- und RĂŒckgabeprotokoll ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrags und dient als Nachweis ĂŒber Zustand und VollstĂ€ndigkeit des Mietobjekts. Mit seiner Unterschrift bestĂ€tigt der Mieter den bei Übergabe dokumentierten Zustand; erkennbare MĂ€ngel sind sofort anzuzeigen.

20. Aufrechnung

Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskrÀftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

21. Gerichtsstand

Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand 63628 Bad Soden-SalmĂŒnster.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen unberĂŒhrt.

Stand: Juli 2026